Werdhölzlistr. 6, 8048 Zürich

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertrag

Der Vertrag zwischen der Fahrschule Selmani und dem Fahrschüler/ der Fahrschülerin tritt bei Anmeldung (telefonisch, mündlich, SMS oder Online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule Selmani bietet seinen Fahrschülern und Fahrschülerinnen unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemäße Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes entspricht.

2. Fahrlehrer/ Fahrausbildung

Die Fahrlehrer der Fahrschule Selmani sind im Besitz des Fahrlehrerausweises Kategorie B mit eidg. Fachausweis, zur Erteilung von gewerbsmäßigem theoretischem und praktischem Fahrunterricht und werden die Ausbildung gemäß den aktuellen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages (siehe Punkt 1) stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

3. Fahrstunden

Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert 45 Minuten (Doppellektion 90 Minuten) und besteht aus: Begrüßung, Instruktionen, praktischem Fahren und Schlussbesprechung.

4. Terminverschiebungen, zu spätes Erscheinen & Absagen

Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstagen ( Sonn- und Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden. Die Abmeldung muss telefonisch, per SMS oder WhatsApp erfolgen. Es gilt jeweils der Zeitpunkt der eingegangenen Meldung. Abmeldungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden. Bei kurzfristiger Abmeldung infolge Krankheit ist dem Fahrlehrer auf dessen Verlagen ein Arztzeugnis vorzuweisen.

Zu spätes Erscheinen oder Nichterscheinen von vereinbarten Terminen gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers. Ist der Fahrschüler oder die Fahrschülerin 15 Minuten nach dem eigentlichen Unterrichtsbeginn, ohne den Fahrlehrer zu informieren, noch nicht eingetroffen, ist der Fahrlehrer nicht verpflichtet länger zu warten. Die Kosten für die gesamte Fahrstunde gehen dabei zu Lasten des Fahrschülers.

5. Lernfahrausweis

Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Fahrlektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Fahrstunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls ist fest schliessende Schuhe zu tragen sowie Brille/Kontaktlinsen, sofern im Lernfahrausweis vermerkt ist.

6. Fahrschulversicherung und Administrationspauschale

Der Fahrschüler ist durch das bezahlen der Fahrschulversicherung und Administrationspauschale während der gesamten Ausbildung durch die Fahrschule Selmani versichert. Bei einem Schadenfall entstehen keine Kosten bezüglich Selbstbehalts. Ist der Fahrschüler bei einem Schadenfall unter Medikamenten- resp. Drogen- oder Alkoholeinfluss, kann die Versicherung Regress nehmen. Sämtliche Kosten gehen dann zu Lasten des Fahrschülers. Die Fahrschulversicherung und Administrationspauschale ist ab der ersten Fahrlektion obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen.

7. Bezahlung

Die Fahrstundenpreise können jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden. Es gilt der Fahrstundenpreis zur Zeit der Anmeldung für die gesamte Ausbildung. Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion bar zu bezahlen. Pakete müssen bei der 1. Fahrstunde bezahlt werden. Eine Ratenzahlung unserer Abonnemente ist NICHT möglich. Erfolgt bis zum Zahlungstermin keine oder keine vollständige Zahlung, werden keine weiteren Fahrstunden bis zur kompletten Zahlung des Paketangebots erteilt. Es erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von Fr. 20.-. Erfolgt auch nach der 1. Mahnung keine oder keine vollständige Zahlung, wird eine Betreibung eingeleitet. Die dadurch entstandenen Kosten werden zu 100% auf den Fahrschüler abgewälzt.

Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler zurückvergütet. Die nicht eingelösten Fahrstunden werden auf das nächst kleinere Abonnement zurück gerechnet.

8. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung

Die Fahrlehrer der Fahrschule Selmani melden die Fahrschüler und Fahrschülerinnen zur praktischen Führerprüfung an, sobald diese die Prüfungsreife erreicht haben. Eine Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt erst nach erfolgreichem Bestehen einer internen Probeprüfung. Jeder Fahrschüler und jede Fahrschülerin hat das Recht, sich selbst – ohne Zustimmung des entsprechenden Fahrlehrers – privat an die praktische Führerprüfung anzumelden. Jedoch hat der Fahrschüler oder die Fahrschülerin in diesem Fall selbst für ein geeignetes Prüfungsfahrzeug und eine entsprechende Begleitperson für den Prüfungstag zu sorgen.

SERTIFICATE

© Fahrschule Selmani 2022. Alle Rechte vorbehalten.